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Corona Checkliste

Wichtiger Hinweis für Besucher!

Die Anmeldung von Besuchen erfolgt telefonisch über die bekannten Nummern von Mo-Fr 8.00 Uhr -12.00 Uhr. Der darauffolgende Besuchstermin kann frühestens 3 Tage später erfolgen. Die Reservationen werden nur durch die in der Bewohnerdokumentation gelistete Kontaktperson (Betreuer) entgegengenommen. Einzeltermine bei bestehenden Lücken können im Ermessen der zuständigen Pflegedienstleitung des jeweiligen Bundeslandes vergeben werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Termine. 

Das Formular muss vor dem Besuch von "JEDEM BESUCHER" zwingend ausgefüllt werden!

Die nachfolgenden Angaben bitten wir Sie wahrheitsgemäß zu beantworten und durch die Schaltfläche "SENDEN" zu bestätigen.

Personenbezogene Informationen des Besuchers:

Leiden Sie aktuell unter akuten Atemproblemen, Husten, Schnupfen, Krankheitsgefühl, Fieber über 37,9 C?*
Hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Corona-Infizierten (COVID-19-FALL)? Hierzu gehören auch Kontakte zu Corona-Infizierten 48 Stunden bevor bei dem Infizierten die ersten Symptome auftreten.*
Hielten Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet auf? (Risikogebiete nach Robert-Koch-Institut)*
Hiermit bestätige ich das unten stehende Besucherkonzept gelesen und verstanden zu haben.*
Bitte addieren Sie 5 und 6.

Besucherkonzept W&W Pflegedienstleistung Intensivpflege Schleswig-Holstein GmbH

(gültig ab 20. Mai 2020)

Den Bewohnerinnen und Bewohnern der Intensivpflege Wohngemeinschaften Meerflair und Hygge der W&W Pflegedienstleistung Intensivpflege Schleswig-Holstein GmbH, soll die Gelegenheit zum regelmäßigen, persönlichen Kontakt mit Angehörigen und/oder Bekannten unter größtmöglichem Ansteckungsschutz gewährt werden.

1. Eingangskontrolle

Die Eingangskontrolle wird durch einen Mitarbeiter der betreffenden Einrichtung vorgenommen. Ihr obliegt neben der Entgegennahme und/oder Abgabe von Lieferungen für Bewohnende insbesondere die Kontrolle der Besucher, die Instruktion der Händedesinfektion, die Handhabung der Gesichtsmaske sowie die Prüfung des Gesundheitschecks. Darüber hinaus klärt sie das Verhalten gegenüber dem Bewohner auf (Abstand halten, Körperkontakt ist strengstens verboten und führt ggfs. zu Hausverbot)
Nach Abschluss der Eintrittsformalitäten werden die Besucher der Besucherbetreuung übergeben.

2. Besucherbetreuung

Die Besucherbetreuung wird ebenfalls durch einen Mitarbeiter sichergestellt. Sie übernimmt die Besucher von der Eingangskontrolle und führt sie anschließend zu den vorgegebenen Plätzen. Sobald die Besucher platziert sind, wird der Bewohner durch die Pflege zugeführt und pünktlich zum Ende der Besuchszeit wieder abgeholt. Bei unruhigen Bewohnenden bleibt die Pflegeperson beim Bewohner. Die Besucherbetreuung führt die Besucher zum Ausgang und desinfiziert die Sitzgelegenheiten.

3. Hygiene- und Abstandsvorschriften

Die Besucher desinfizieren sich bei Betreten der Wohngemeinschaft die Hände und erhalten von der Eingangskontrolle eine Gesichtsmaske (eigene Masken sind nicht zulässig). Der Bewohner unterliegt nicht der Maskenpflicht.
Es sind max. 2 Besucher pro Besuch zugelassen, unter denen kein SocialDistancing er- forderlich ist. Anderenfalls sind 2 Besuche zu buchen.
Die Distanz zum Bewohner beträgt mindestens 2m, sodass keine Trennscheibe erforder- lich ist. Sollte die Distanz aufgrund der Schwerhörigkeit des Bewohners problematisch sein, so ist eine Rollfähige Plexiglasscheibe erforderlich. Diese und die Sitzgelegenheiten werden nach jedem Besuch durch den Zivilschutz desinfiziert.

4. Anzahl Besucher

Pro Bewohner ist die Besucherzahl auf 2 Personen (die kein SocialDistancinguntereinander erfordern) pro Termin begrenzt.
zeitgleich können im Normalfall unter Einhaltung aller Vorgaben 2 Besuchstermine durchgeführt werden. 2 Doppeltermine werden am Vormittag und 2 Doppeltermine amNachmittag an 7 Tagen pro Woche durchgeführt. In diesem Modus gibt es ausreichend Besuchstermin pro Bewohner im Rhythmus. Die in der Bewohnerdokumentation registrierte Kontaktperson koordiniert die Besuche des Bewohners.

5. Besuchszeiten

Die Besuchszeiten sind 10h, 11h, 15h und 16h. Sie dauern jeweils 45 Minuten. Die Wechselzeit von 15 Minuten wird u.a. zur Desinfektion benötigt. Die Besucher finden sich mindestens 5 Minuten, aber maximal 10 Minuten vor dem Termin ein.

6. Anmeldung

Die Anmeldung von Besuchen erfolgt telefonisch überdie bekannten Nummern von Mo-Fr 8.00 Uhr -12.00 Uhr. Der darauffolgende Besuchstermin kann frühestens3 Tage später erfolgen. Die Reservationen werden nur durch die in der Bewohnerdokumentation gelistete Kontaktperson (Betreuer) entgegengenommen. Einzeltermine bei bestehenden Lücken können im Ermessen der zuständigen Pflegedienstleitung des jeweiligen Bundeslandes vergeben werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Termine. Bei der telefonischen Bestätigung wird auf die zwingende Vorabkenntnisnahme des Besucherkonzepts auf der Homepage verwiesen. Die Gesundheits-Checkliste ist auszudrucken und pro Besucher ausgefüllt mitzubringen

7. Aufbewahrung der Gesundheits-Checklisten

Die Checklisten werden täglich nach Beendigung der Besuchszeit von der Eingangskontrolle in das Postfach der PDL abgegeben. Die PDL ist für die ver- trauliche Aufbewahrung und Vernichtung nach 14 Tagen verantwortlich.

8. Entwicklung Erkrankungen

Bei Auftreten von Erkrankungen kann das Besucherkonzept vorübergehend ganz oder teilweise sistiert werden. Die Homepage der W&W Pflegedienstleistung Intensivpflege ist zwingend vor jedem Besuch zu konsultierenunter : ww.ww-pflege.de

9. Genehmigung

Das vorliegende Besucherkonzept wurde am 19.5.2020 durch die Geschäftsführung an das Gesundheitsamt Lübeckweitergeleitet und am 20.05.2020 durch die Stadt Lübeck Abteilung Infektionsschutz genehmigt.

Die GeschäftsleitungW&W Pflegedienstleistung Intensivpflege Schleswig-Holstein GmbH im Mai 2020

 

Ralf Westphal
Geschäftsführer

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